Anlegerschutz

Nur Sie haben Zugriff auf Ihr Depot

Die F&V Fondscenter AG ist als ein reiner Vermittler zwischen Kunde und Depotstelle anzusehen. In keinem unserer Geschäftsbereiche nehmen wir Kundengelder an. Diese fließen stets vom Girokonto des Kunden auf direktem Weg zu dem Depot des Kunden und bei Verkauf auf direktem Weg wieder zurück. Selbst im Falle der Insolvenz der F&V Fondscenter AG wäre Ihr Fondsvermögen nicht betroffen.

Sicherheit: Fondsvermögen = Sondervermögen

Das bei der Investmentgesellschaft eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden (verschiedene Fonds) und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft bzw. Kapitalanlagegesellschaft besitzen Sie also weiterhin die Anteile. Diese sind im Grunde Beteiligungen an unterschiedlichen Aktiengesellschaften, in die Ihr Investmentfonds investiert hat. Eine Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft, der Depotbank oder des Vermittlers F&V Fondscenter AG hat also keinen Einfluss auf Ihr angelegtes Kapital.

Darüber hinaus unterliegen die Investmentfonds, mit denen wir uns ausschließlich befassen, einer Vielzahl an gesetzlichen Regelungen sowie einer staatlichen Aufsicht – im Gegensatz beispielsweise zu Zertifikaten, die trotz des immensen Schadens, den Anleger in der Finanzkrise damit erlitten haben, immer noch praktisch unreguliert sind.

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Sicherheit: Verwahrstelle

Die von uns empfohlenen Depots sind durch starke Muttergesellschaften abgesichert. Da Sie durch Ihr Investment in Fonds, Anteile von verschiedenen Unternehmen, Anleihen oder Immobilien als Sondervermögen beziehen, hätte eine Insolvenz einer Depotstelle keine Auswirkungen auf Ihr dort angelegtes Fondsvermögen.